Schwachstelle jetzt melden:

Was Ihre Meldung enthalten sollte, steht auf der Seite Sicherheitslücke melden. Wir bestätigen jede Meldung innerhalb von 3 Werktagen.

1. Zweck und Selbstverpflichtung

Die Sicherheit unserer Produkte ist fester Bestandteil unserer Produktqualität. So sorgfältig Software und Hardware auch entwickelt werden – Schwachstellen lassen sich nie vollständig ausschließen. Rommelag SE & Co. KG begrüßt deshalb ausdrücklich Hinweise von Sicherheitsforscherinnen und Sicherheitsforschern, Kundinnen und Kunden, Partnern sowie der Allgemeinheit.

Diese Richtlinie beschreibt unseren Prozess zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen (Coordinated Vulnerability Disclosure, CVD): die abgestimmte Bearbeitung und Veröffentlichung von Sicherheitslücken. Sie wird gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act, CRA), Anhang I Teil II, veröffentlicht und orientiert sich an den internationalen Normen ISO/IEC 29147 (Vulnerability disclosure) und ISO/IEC 30111 (Vulnerability handling processes).

Wir verpflichten uns dazu,

  • jede Meldung ernst zu nehmen, vertraulich zu behandeln und kostenfrei zu bearbeiten;
  • keine rechtlichen oder geschäftlichen Schritte gegen Meldende einzuleiten, die sich an diese Richtlinie halten;
  • Meldende über den Fortschritt ihrer Meldung auf dem Laufenden zu halten;
  • bestätigte Schwachstellen in einem angemessenen, risikoorientierten Zeitrahmen zu beheben;
  • für Schwachstellen, die Handlungsbedarf bei unseren Nutzenden auslösen, ein Security Advisory zu veröffentlichen.

2. Geltungsbereich

2.1 Erfasst

Diese Richtlinie gilt für:

  • alle Software- und Hardwareprodukte von Rommelag SE & Co. KG, die sich im unterstützten Lebenszyklus befinden (maßgeblich ist der in der jeweiligen Produktdokumentation genannte Unterstützungszeitraum);
  • die Firmware, Mobile Apps, APIs und Cloud-Dienste, die für den bestimmungsgemäßen Betrieb dieser Produkte erforderlich sind;
  • die von Rommelag SE & Co. KG betriebenen Webangebote unter den in Abschnitt 10 genannten Domains;
  • in unseren Produkten eingesetzte Fremd- und Open-Source-Komponenten, soweit die Schwachstelle in unserem Produkt ausnutzbar ist (siehe Abschnitt 8).

2.2 Nicht erfasst

Folgendes fällt nicht unter diese Richtlinie. Wir lesen entsprechende Hinweise weiterhin, behandeln sie in der Regel aber nicht als Sicherheitslücke:

  • Produkte, deren Unterstützungszeitraum abgelaufen ist (End of Support);
  • Systeme und Dienste, die nicht von Rommelag SE & Co. KG betrieben werden (etwa selbst gehostete Installationen unserer Software – bitte melden Sie diese an den jeweiligen Betreiber und parallel an uns, wenn die Ursache in unserem Produkt liegt);
  • Befunde, die ausschließlich aus Scanner-Ausgaben ohne nachgewiesene Ausnutzbarkeit bestehen;
  • fehlende Security-Header, fehlende Rate Limits oder schwache TLS-Konfigurationen ohne nachweisbare konkrete Auswirkung;
  • Hinweise auf veraltete Softwareversionen ohne ausnutzbaren Angriffspfad;
  • Social Engineering, Phishing oder physische Angriffe gegen unsere Beschäftigten, unsere Standorte oder unsere Kundschaft;
  • selbst verursachte Probleme, die voraussetzen, dass das Opfer Schutzmechanismen aktiv abschaltet oder nicht vertrauenswürdigen Code ausführt;
  • Spam sowie SPF-/DKIM-/DMARC-Konfigurationsthemen ohne nachgewiesenen Missbrauch;
  • bereits öffentlich bekannte oder uns bereits von anderer Seite gemeldete Schwachstellen (es zählt die Erstmeldung).

3. Spielregeln für Ihre Untersuchung

Wir bitten Sie, bei Ihrer Untersuchung und Meldung die folgenden Regeln einzuhalten. Sie schützen unsere Kundschaft, deren Daten – und Sie selbst.

  • Keinen Schaden anrichten. Beeinträchtigen, unterbrechen oder zerstören Sie weder die Verfügbarkeit noch die Integrität oder Vertraulichkeit unserer Systeme, Dienste und Daten.
  • So wenig Zugriff wie nötig. Beenden Sie den Test, sobald die Schwachstelle bestätigt ist. Dringen Sie nicht weiter in das System vor, weiten Sie Berechtigungen nicht über das für den Nachweis Erforderliche aus, und richten Sie keine dauerhaften Zugänge ein.
  • Personenbezogene Daten schützen. Greifen Sie nicht auf personenbezogene Daten oder Kundendaten zu, kopieren, verändern, speichern oder veröffentlichen Sie diese nicht. Sollten Sie versehentlich auf solche Daten stoßen, brechen Sie sofort ab, weisen Sie uns in Ihrer Meldung darauf hin und löschen Sie alle Kopien.
  • Eigene Testdaten verwenden. Nutzen Sie nach Möglichkeit Konten, Geräte und Daten, die Ihnen gehören oder die wir Ihnen zu Testzwecken bereitstellen.
  • Keine störenden Tests. Keine Denial-of-Service- oder Lasttests, kein Spamming, keine Brute-Force-Angriffe gegen Produktivsysteme, kein automatisiertes Massen-Scanning.
  • Keine Dritten einbeziehen. Kein Social Engineering und keine physischen Zutrittsversuche gegenüber Beschäftigten, Kundschaft, Lieferanten oder Dienstleistern.
  • Keine Erpressung. Meldungen, die mit einer Zahlungsforderung, einer Zahlungsfrist oder der Androhung einer Veröffentlichung als Druckmittel verbunden sind, behandeln wir als Erpressung und nicht als Sicherheitsmeldung.
  • Vertraulichkeit bis zur Abstimmung. Geben Sie die Schwachstelle nicht an Dritte oder die Öffentlichkeit weiter, bevor der in Abschnitt 6 beschriebene Abstimmungsprozess abgeschlossen ist.
  • Recht einhalten. Bewegen Sie sich jederzeit im Rahmen der geltenden Gesetze.

4. So melden Sie eine Schwachstelle

4.1 Meldewege

Wir betreiben eine zentrale Anlaufstelle für alle Schwachstellenmeldungen. Das PSIRT-Postfach erreicht unser Product Security Incident Response Team, das für Schwachstellen in unseren ausgelieferten Produkten zuständig ist. Schwachstellen in unserer eigenen IT-Infrastruktur und in unseren Webangeboten bearbeitet unser Corporate Security Incident Response Team. Wenn Sie unsicher sind, welcher Weg der richtige ist, schreiben Sie an das PSIRT-Postfach – wir leiten die Meldung intern weiter.

PSIRT
Produkte und Firmware

psirt@rommelag.com

Schwachstellen in Rommelag-Produkten, Firmware, Apps und produktbezogenen Diensten.

CSIRT
Unternehmens-IT

csirt@rommelag.com

Schwachstellen und Vorfälle in unserer eigenen IT-Infrastruktur und unseren Webangeboten.

RFC 9116
Maschinenlesbar

/.well-known/security.txt

Unsere Kontaktdaten und diese Richtlinie in maschinenlesbarer Form.

Security Team
Post

Rommelag SE & Co. KG
Security Team
Talstraße 22-30
74429 Sulzbach-Laufen, Germany

Meldungen können auf Deutsch oder Englisch eingereicht werden. Anonyme Meldungen akzeptieren wir; bitte beachten Sie jedoch, dass wir Ihnen dann weder Rückfragen stellen noch das Ergebnis mitteilen können.

Bitte nutzen Sie nicht unsere allgemeinen Support-Kanäle, Vertriebskontakte, Social Media oder öffentliche Issue-Tracker für Schwachstellenmeldungen. Eine Veröffentlichung vor Bereitstellung einer Korrektur gefährdet unsere Nutzenden.

4.2 Was Ihre Meldung enthalten sollte

Je präziser Ihre Meldung ist, desto schneller können wir nachvollziehen und beheben. Hilfreich sind:

  • betroffenes Produkt, genaue Version bzw. Firmware-Stand und betroffene Komponente;
  • Konfiguration und Umgebung, in der Sie das Problem beobachtet haben;
  • Art der Schwachstelle (z. B. CWE-Klasse) und technische Beschreibung;
  • Schritt-für-Schritt-Beschreibung, mit der wir das Problem reproduzieren können;
  • Proof of Concept: Request/Response-Beispiele, Logauszüge, Screenshots, Skripte oder ein kurzes Video;
  • Ihre Einschätzung der Auswirkungen und – falls vorhanden – ein CVSS-v3.1- oder v4.0-Vektor;
  • Voraussetzungen für die Ausnutzung (Netzwerkposition, Authentifizierung, Nutzerinteraktion);
  • ob die Schwachstelle bereits öffentlich bekannt ist oder aktiv ausgenutzt wird;
  • ob Sie sie bereits einer anderen Stelle gemeldet haben (z. B. einem CERT/CSIRT oder einem Koordinator);
  • ein von Ihnen geplantes Veröffentlichungsdatum sowie Ihr Wunsch zur Nennung als Meldende bzw. Meldender;
  • Kontaktdaten für Rückfragen.

Wenn Ihnen Hinweise darauf vorliegen, dass die Schwachstelle aktiv ausgenutzt wird oder ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall läuft, vermerken Sie dies bitte deutlich am Anfang Ihrer Meldung und kennzeichnen Sie sie als dringend. Rommelag SE & Co. KG unterliegt in diesen Fällen gesetzlichen Meldefristen (siehe Abschnitt 9) und behandelt die Meldung mit höchster Priorität.

5. Unser Prozess und unsere Reaktionszeiten

Alle Zeitangaben sind Zielwerte. Sie beginnen mit dem Eingang der Meldung auf einem der in Abschnitt 4.1 genannten Wege. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der Feiertage an unserem Firmensitz.

SchrittWas passiertZielzeitraum
Eingangsbestätigung Sie erhalten eine Bestätigung des Eingangs und eine Vorgangsnummer. innerhalb von 3 Werktagen
Erstbewertung (Triage) Wir validieren und reproduzieren die Meldung, ermitteln die betroffenen Versionen und stufen den Schweregrad ein (CVSS). innerhalb von 10 Werktagen
Rückmeldung Sie erfahren, ob wir den Befund bestätigen, und erhalten unsere Schweregradbewertung sowie einen groben Behebungsplan. innerhalb von 10 Werktagen
Statusmeldungen Wir informieren Sie über den Fortschritt und immer dann, wenn sich der Plan wesentlich ändert. mindestens alle 14 Tage
Behebung Entwicklung, Test und Auslieferung einer Korrektur oder einer Maßnahme zur Risikominderung. risikoorientiert, siehe unten
Veröffentlichung Veröffentlichung eines Security Advisory und, sofern einschlägig, eines CVE-Eintrags. gemeinsam mit der Korrektur

5.1 Zielzeiten für die Behebung

Wir priorisieren die Behebung nach dem Risiko für unsere Nutzenden. Unsere Zielzeiten ab Bestätigung der Schwachstelle:

Schweregrad (CVSS-Basiswert)Ziel für Korrektur oder Gegenmaßnahme
Kritisch (9,0 – 10,0)innerhalb von 7 Tagen, bei Bedarf als außerplanmäßiges Release
Hoch (7,0 – 8,9)innerhalb von 30 Tagen
Mittel (4,0 – 6,9)innerhalb von 90 Tagen
Niedrig (0,1 – 3,9)mit dem nächsten regulären Release

Aktiv ausgenutzte Schwachstellen behandeln wir unabhängig vom CVSS-Wert stets als kritisch. Ist eine Korrektur nicht fristgerecht möglich – etwa weil eine Hardwareänderung oder eine abgestimmte Korrektur beim Upstream-Projekt nötig ist –, veröffentlichen wir eine Gegenmaßnahme oder einen Workaround und informieren Sie über den geänderten Zeitplan.

5.2 Sicherheitsupdates

Sicherheitsupdates für unterstützte Produkte stellen wir kostenfrei bereit und, soweit technisch möglich, getrennt von Funktionsreleases, damit sie ohne funktionales Upgrade eingespielt werden können.

6. Koordinierte Offenlegung

  • Wir veröffentlichen ein Advisory, sobald eine Korrektur oder eine wirksame Gegenmaßnahme verfügbar ist. Unser Standard-Abstimmungsfenster beträgt 90 Tage ab Bestätigung des Eingangs.
  • Können wir dieses Fenster nicht einhalten, treten wir auf Sie zu und schlagen Ihnen begründet einen neuen Termin vor. Wir bitten Sie, eine angemessene Verlängerung zu erwägen, wenn die technische Komplexität dies rechtfertigt.
  • Wird eine Schwachstelle bereits aktiv ausgenutzt oder von dritter Seite veröffentlicht, können wir früher veröffentlichen – auch vor Verfügbarkeit einer vollständigen Korrektur –, um unseren Nutzenden Schutzmaßnahmen zu ermöglichen.
  • Nach Veröffentlichung des Advisory steht es Ihnen frei, eine eigene Veröffentlichung vorzunehmen. Gern prüfen wir vorab einen Entwurf auf sachliche Richtigkeit. Wir bitten Sie, keine Kundendaten und keine Details aufzunehmen, die Angriffe auf noch ungepatchte Installationen ermöglichen.
  • Wir veröffentlichen Advisories neben der menschenlesbaren Fassung in einem maschinenlesbaren Format (CSAF 2.0) und verweisen über unsere SBOM sowie gegebenenfalls über ein VEX-Statement auf die betroffenen Komponenten.

6.1 CVE-Kennungen

Für Schwachstellen in unseren Produkten beantragen wir eine CVE-Kennung über das CVE-Programm und führen sie im Advisory auf. Sollten Sie für den Befund bereits eine CVE-ID erhalten haben, nennen Sie diese bitte in Ihrer Meldung, damit wir Doppelvergaben vermeiden.

6.2 Nennung

Wir nennen Sie im Advisory gern mit Namen, Pseudonym, Organisation und Link – genau so, wie Sie es wünschen. Teilen Sie uns Ihre Präferenz in der Meldung mit; möchten Sie anonym bleiben, nennen wir Sie nicht. Rommelag SE & Co. KG betreibt derzeit kein bezahltes Bug-Bounty-Programm; eine finanzielle Vergütung für Meldungen bieten wir nicht an.

7. Safe Harbour – unsere Zusage an Sie

Rommelag SE & Co. KG betrachtet Sicherheitsforschung, die in gutem Glauben und im Einklang mit dieser Richtlinie erfolgt, als autorisierten Beitrag zur Sicherheit unserer Produkte – nicht als Angriff.

Wenn Sie sich an diese Richtlinie halten, insbesondere an die Spielregeln in Abschnitt 3, dann wird Rommelag SE & Co. KG

  • keine zivil- oder strafrechtlichen Schritte gegen Sie im Zusammenhang mit Ihrer Untersuchung und Ihrer Meldung einleiten oder unterstützen;
  • keine Ansprüche aus Urheberrecht, Wettbewerbsrecht oder unseren Nutzungsbedingungen gegen Sie geltend machen, soweit die Handlungen für die Untersuchung erforderlich waren;
  • Ihre Tätigkeit als berechtigten Zugang im Sinne der einschlägigen Vorschriften zum Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a ff. StGB) betrachten;
  • gegenüber Dritten, die dennoch Verfahren gegen Sie einleiten, klarstellen, dass Ihre Tätigkeit von dieser Richtlinie gedeckt war, soweit uns dies rechtlich möglich ist.

Diese Zusage bindet ausschließlich Rommelag SE & Co. KG. Sie kann Dritte – etwa unsere Kundschaft, Hosting-Anbieter oder Behörden – nicht binden und gilt nicht für Handlungen, die über diese Richtlinie hinausgehen. Wenn Sie unsicher sind, ob ein bestimmter Test gedeckt ist, sprechen Sie uns vorab unter psirt@rommelag.com an. Wir beantworten solche Fragen kurzfristig und im Sinne der Sache.

8. Fremd- und Open-Source-Komponenten

Unsere Produkte enthalten Fremd- und Open-Source-Komponenten. Wenn Sie eine Schwachstelle in einer solchen Komponente melden,

  • prüfen wir, ob und wie die Schwachstelle in unserem Produkt ausnutzbar ist, und stellen eine aktualisierte oder gepatchte Komponente bereit;
  • leiten wir die Meldung an die Upstream-Maintainer bzw. den Hersteller weiter, sofern sie dort noch nicht bekannt ist, und stimmen die Veröffentlichung mit ihnen ab – Ihren Namen nennen wir gegenüber Upstream nur mit Ihrem Einverständnis;
  • dokumentieren wir in unseren Advisories und VEX-Statements, welche Komponenten betroffen und welche in unserem Produkt nicht ausnutzbar sind.

Finden Sie eine Schwachstelle in einem von Rommelag SE & Co. KG gepflegten Open-Source-Projekt, gilt diese Richtlinie ebenfalls.

9. Gesetzliche Meldepflichten

Als Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen unterliegt Rommelag SE & Co. KG den Meldepflichten nach Artikel 14 der Verordnung (EU) 2024/2847 (Cyber Resilience Act). Wird eine Schwachstelle in einem unserer Produkte aktiv ausgenutzt oder tritt ein schwerwiegender Sicherheitsvorfall mit Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Produkte ein, sind wir verpflichtet, das zuständige CSIRT und die ENISA zu unterrichten – mit einer Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, einer Schwachstellen- bzw. Vorfallsmeldung innerhalb von 72 Stunden und einem Abschlussbericht im Anschluss.

Diese Meldungen gehen an die Behörden, nicht an die Öffentlichkeit. Ihre Identität als meldende Person wird dabei nicht offengelegt, sofern Sie dem nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Wir informieren Sie, wenn Ihre Meldung eine behördliche Meldung auslöst, damit Sie dies in Ihrer eigenen Veröffentlichungsplanung berücksichtigen können.

Darüber hinaus informieren wir betroffene Nutzende unverzüglich über aktiv ausgenutzte Schwachstellen und verfügbare Abhilfemaßnahmen.

10. Umgang mit Ihren Daten

Wir verarbeiten die von Ihnen übermittelten Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Meldung, zur sicherheitsbezogenen Kommunikation mit Ihnen und zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten. Rechtsgrundlage sind Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an der Sicherheit unserer Produkte) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO für gesetzliche Meldepflichten. Meldungen und zugehöriger Schriftverkehr werden für 1 Jahr aufbewahrt und anschließend gelöscht oder anonymisiert. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

11. Kontakt und Geltung

Rommelag SE & Co. KG · Security Team
Talstraße 22-30, 74429 Sulzbach-Laufen, Germany
Produktschwachstellen (PSIRT): psirt@rommelag.com
Unternehmens-IT und Webangebote (CSIRT): csirt@rommelag.com

Erfasste Domains: https://www.rommelag.com/

Diese Richtlinie hat die Version 1.0 und gilt ab August 2026. Maßgeblich ist die auf dieser Seite veröffentlichte Fassung. Bei Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Fassung ist die deutsche Fassung maßgeblich.

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